Aus der Praxis eine Sachverständigen für Schädlingsbekämpfung
Aus der Praxis eine Sachverständigen für Schädlingsbekämpfung

Gutachter im Audit
Hohe Anforderungen an Schädlingsbekämpfungsmanagement….
Die Anforderungen an die Schädlingsbekämpfung in Lebensmittelbetrieben oder, moderner ausgedrückt, das lebensmittelbetriebliche Schädlingsmanagement, sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.
Grund dafür sind die deutlichen Einschränkungen der Produkte und Materialen zur Schädlingsbekämpfung z.B. durch die Biozidgesetzgebung und durch die Vorgaben des Tierschutzgesetzes, aber auch durch das gestiegene Problembewusstsein von Behörden, Unternehmen und Privatpersonen. Aber nicht nur diese Faktoren haben zu Mehrarbeit in der Schädlingsbekämpfung geführt; auch die schwierige finanzielle Situation von Städten und Gemeinden, die früher regelmäßig zu einer Dezimierung der Rattenpopulation durch Kanalbelegungen beigetragen haben, haben die Situation verschärft.
Dies hat auch für Sachverständige zu vermehrtem Einsatz geführt.
…erfordern hohe Qualifikation eines öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schädlingsbekämpfung?
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine Bestellungskörperschaft (in unserem Fall die Industrie- und Handelskammern) ist die öffentlich-rechtliche Zuerkennung einer überdurchschnittlichen Qualifikation und Seriosität von Sachverständigen. Zweck ist es, Vertrauen der privaten und öffentlichen Auftraggeber in die Kompetenz öffentlich bestellter Sachverständiger zu schaffen. Öffentlich bestellte Sachverständige werden darauf vereidigt, ihre Sachverständigenleistungen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erbringen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sachverständige müssen für eine öffentliche Bestellung besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung nachweisen. Dies wird durch die Bestellungskörperschaft bei der Erstbestellung und nach Ablauf dieser regelmäßig auf 5 Jahre befristet erteilten Bestellung auch bei einer erneuten Bestellung überprüft. Früher verlief die Bestellung oft auf „Zuruf“ und lebenslang, heute nur noch nach einer fachlichen und juristischen Prüfung und dem Nachweis der besonderen Sachkunde, z.B. in Form von Publikationen etc.
Der Sachverständige vor Gericht
Im Fall von Gerichtsgutachten ist der Sachverständige an die Beantwortung der vom Gericht gestellten Fragen (Beweisbeschluss) gebunden. Eine darüber hinausgehende „Bearbeitung“ ist zumindest unerwünscht und kann zu einem Befangenheitsantrag führen. Die Fragen werden oft von den Rechtsanwälten der Kläger und Beklagten oder vom Gericht formuliert. Sollte es Unklarheiten in der Formulierung geben oder ist der Sachverständige der Meinung, dass die gestellten Fragen nicht oder nicht ausreichend zur Klärung des Sachverhaltes ausreichen, sollte dies mit dem Gericht geklärt und die Fragen nach Absprache mit den Rechtsanwälten angepasst werden… praktisch oft ein langwieriger Prozess!
Meist wird nur ein schriftliches Gutachten verlangt, gelegentlich wird der Sachverständige zu einem Gerichtstermin geladen und von den Rechtsanwälten dann „in die Mangel genommen“. Da geht es nicht immer fair zu und der Richter muss gelegentlich eingreifen.
Wichtig ist, dass der Sachverständige nur dem Gericht zur Auskunft verpflichtet ist und sich durch Rechtsanwälte nicht provozieren lassen sollte.
Das Privatgutachten
Bei Privatgutachten ist der Sachverständige wesentlich freier in der Fragengestaltung, die natürlich dennoch auch mit den jeweiligen Auftraggebern abgestimmt werden muss. Zu den wichtigsten Kunden als Privatgutachter gehören neben Privatpersonen (was seltener vorkommt) vor allem Lebensmittelproduzenten, Lebensmittelmärkte und -handel.
Die meisten dieser Kunden sind von Rechts wegen dazu verpflichtet, ein qualifiziertes Schädlingsmanagementsystem zu installieren und zu betreiben, das meist von einem professionellen Schädlingsbekämpfer umgesetzt wird.
Bedarf an die Einbindung eines Sachverständigen ist regelmäßig dann gegeben, wenn die Zusammenarbeit zwischen dem Betrieb und dem Schädlingsbekämpfer nicht zufriedenstellend ist.
So werden Sachverständige bspw. oft gebeten, unabhängig von den vor Ort tätigen Schädlingsbekämpfern, die gesamte Schädlingssituation und das implementierte Schädlingsbekämpfungs-System zu überprüfen und zu bewerten. Im Falle von Wirtschaftsstandards wie etwa IFS, BRC Kunden müssen die Maßnahmen des Schädlingsbekämpfers auch jährlich von einem Feldbiologen beurteilt werden. Hier stehen Sachverständige sowohl den Lebensmittelbetrieben zur Verfügung, können aber auch vom dort tätigen Schädlingsbekämpfer beauftragt werden.
Wichtig in all diesen Fällen ist, die Objektivität des Sachverständige, zu der er durch seine / ihre Vereidigung verpflichtet ist.
Sehr häufig werden Sachverständige für Schädlingsbekämpfung auch gerufen, wenn Schädlingsprobleme aufgetreten sind, die vom zuständigen Schädlingsbekämpfer nicht zufriedenstellend gelöst werden können. Hier können Sachverständige sowohl vom Lebensmittelbetrieb als auch vom Schädlingsbekämpfer beauftragt werden. Die konstruktive Offenheit aller Beteiligten, ihre Zielorientierung, ist hier besonders gefragt, um das Problem gemeinsam in Angriff zu nehmen und einer allseits zufriedenstellenden Lösung zuzuführen.
Was sind die häufigsten Beanstandungen bei einem unangemeldeten Audit?
An erster Stelle stehen Mängel bei der Dokumentation – dabei wäre das das Einfachste von allem. Hier besteht sehr oft Handlungsbedarf: Fehlende Angaben, falsche Angaben insbesondere im Hinblick auf die eingesetzten Materialen , fehlende Dokumente wie etwa die regelmäßig obligatorische objektbezogene Risikoanalysen; oder es fällt auf, dass der vor Ort tätige Schädlingsbekämpfer nicht die dafür erforderliche Qualifikation besitzt.
80% der Fälle, zu denen ich als Sachverständiger im Lebensmittelbereich mit „Problemen“ gerufen werde, betreffen unlösbar scheinende Mäuseprobleme.
Der häufigste Fehler, der bei der Mäusebekämpfung gemacht wird; ist.der Befall wird nicht rechtzeitig erkannt wird; und wenn es dann soweit ist, wird nicht „geklotzt, sondern gekleckert“. Durch „Kleckern“ bekommt man einen gravierenden Mausbefall aber regelmäßig nicht in den Griff!
Mäuse vermehren sich sehr schnell und ein Befall kann sich explosivartig vermehren, wenn nicht schnell und wirksam eingegriffen wird. Die Folgt ist dann bisweilen: Eine vorübergehende, freiwillige Schließung der Filiale, gefolgt von einer „Nacht- oder Wochenendaktion“ und anschließender Reinigung durch „Fachpersonal“.
Persönlich ziehe ich bei solchen gravierenden Maßnahmen übrigens Schlagfallen vor – mit Giftködern (allein) erreicht man in der Regel nicht die gewünschten Ergebnisse. Bei Schlagfallen ist eines besonders wichtig:Diese Fallen müssen täglich kontrolliert werden.
An zweiter Stelle der “Top Ten“ steht eindeutig die nicht nur „gefühlsmäßig“ vermehrt auftretende Rattenproblematik.
Hierzu muss man Folgendes wissen: Ratten stellen immer ein großräumiges Problem dar, das meist nicht auf einzelne Kunden / Betriebe abgewälzt werden kann. Der Mangel an finanziellen Mitteln hat dazu geführt, dass früher regelmäßige Kanalbelegungen ausbleiben bzw. ausblieben. Wenn nur ein einzelner Betrieb aktiv wird, schafft er dadurch nur ein “ Befallsvakuum“, in das die Ratten in kurzer Zeit erneut eindringen werden.
Schon weniger häufig trifft man auf Probleme mit Schaben. Manche solcher Probleme sind letztlich sehr einfach zu lösen.,Wenn es sich z.B. um „Waldschaben“ handelt, die sich in einem Lebenssmittelbetrieb nicht vermehren, sondern sich dahin nur verirrt dahin haben, dann ist die Lösung: Ein Kehrblech! Ein Profi kann “Waldschaben“ auch sehr einfach von echten Hygieneschädlingen wie der deutschen und der orientalischen Schabe unterscheiden.
Auch der Befall mit der deutschen Schabe ist in der Regel lösbar. Hier gibt es seit geraumer Zeit insbesondere hochwirksame Gelpräparate, die eine effektive und konsequente Bekämpfung (=Tilgung) ermöglichen. Schwieriger verläuft die Bekämpfung im Fall von orientalischen Schaben, die u.a. auch im Abwassersystem sehr vieler Großstädte leben und von dort immer wieder in Betriebe eindringen können.
Auswirkungen
Auch andere Schädlinge treten entweder häufiger auf, oder stehen zumindest im Focus der Bevölkerung und Behörden.
Allgemein gilt: Schädlingsbefall in einem Lebensmittelbetrieb kann fatale Folgen haben, wie etwa die Schließung und zusätzlich die Einleitung von Strafverfahren – die praktische Relevanz dessen kann man sehr gut an dem öffentlich bekannten Fall einer bayerischen Großbäckerei ermessen.
Um den vielen Betrieben mit ausreichend Sachverstand zu Verfügung zu stehen, um den vielfältigen und teilweise auch wachsenden Herausforderungen begegnen zu können. haben sich mehrere Sachverständige in der „BUGS GmbH Sachverständigen Büro Dr. Karg und Kollegen“ zusammengeschlossen, um noch schneller vor Ort zu sein und die aufgetretenen Probleme noch effizienter in den Griff zu bekommen.
Leider wird man als Sachverständige meist nur gerufen, wenn Dinge nicht „gut laufen“, daher sieht man oft auch wenig Gutes… aber das ist das Los des Sachverständigen.
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